Ihre Stimme zählt in der Gemeinde!

DruckDie Kirchengemeinden der Nordkirche gehen in diesem Jahr einen großen Schritt gemeinsam: Erstmals werden zeitgleich in allen über 1000 Gemeinden neue Kirchengemeinderäte gewählt. Fast zwei Millionen wahlberechtigte Kirchenmitglieder sind aufgerufen zur Wahl, die in der Zeit vom 13. bis zum 27. November stattfindet, bei uns in der Kirchengemeinde Ostenfeld am 27. November (1. Advent). Das Wahlalter wurde gesenkt. Es  dürfen jetzt alle wählen, die spätestens am 13. November ihr 14. Lebensjahr vollendet haben.

Mit dieser Wahl bestimmen alle Gemeinden ihr zentrales Leitungsgremium. Denn die Mitglieder des Kirchengemeinderates, zu denen auch alle Pastorinnen und Pastoren gehören, tragen die Verantwortung für die Gemeinde. Sie beraten die Konzeption von Kinder-, Jugend- und Konfirmandenarbeit, kümmern sich um musikalische und diakonische Arbeitsbereiche sowie Bildungsangebote. Auch die Verwaltung der Finanzen und Liegenschaften sowie die Personalplanung ist Aufgabe des Kirchengemeinderates. Eine Amtsperiode dauert sechs Jahre.

„Mitstimmen“, das Motto der Kampagne zur Kirchenwahl, gilt dabei in doppelter Hinsicht:
Zunächst werden Menschen gesucht, die sich eine Kandidatur vorstellen können und ihre Talente und Kompetenzen in die Gemeinde einbringen möchten.

Bis zum 18. September können Wahlvorschläge eingereicht werden. Das Formular dafür gibt es in unserem Gemeindebüro oder im Internet: www.nordkirche.de/mitstimmen. Vorgeschlagen werden können alle volljährigen Gemeindemitglieder. Im Rahmen einer Gemeindeversammlung, im Gemeindebrief und auf der Internetseite der Kirchengemeine werden die Kandidierenden dann vorgestellt.

Anfang Oktober bekommen alle Wahlberechtigten per Post eine Wahlbenachrichtigung mit der Information, wann und wo sie an der Wahl teilnehmen, abstimmen und mit ihrer Stimme den neuen Kirchengemeinderat ins Amt wählen können. Selbstverständlich ist auch eine Briefwahl möglich, die Benachrichtigungskarte dient als Antrag.

In einem feierlichen Gottesdienst wird im Januar 2017 der neue Kirchengemeinderat eingeführt.

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